Angesprochen wird eine bestimmte Gruppe, nämlich die Eigentümer von Wohn- und Gewerbeliegenschaften im Sicherheitsplan in Y, für die wohl ein allgemeines (bzw. öffentliches) Interesse besteht, sonst hätten sie kaum am entsprechenden Informationsabend teilgenommen. Die Werbung ist im Übrigen nicht reisserisch gestaltet, sondern sie kann noch als grundsätzlich objektiv bezeichnet werden. Der Ausgang der allfälligen Verfahren wird als offen geschildert. Es fehlen ferner Hinweise dafür, dass falsche Informationen abgegeben werden, und es kann auch nicht von einem verpönten übermässigen 'Sich- - 2 -