RA Z übt Kritik im Rahmen einer Einvernahme seines Mandanten in einer Strafuntersuchung wegen gewerbsmässigem Anbau und Verkauf von Hanf zu Betäubungsmittelzwecken. Im Zusammenhang mit der rechtlichen Würdigung äussert RA Z, die Rechtsprechung des Bundesgerichts in Hanfsachen habe mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun: "Das hatten wir letztmals von 33 bis 45". Aus den Erwägungen der Aufsichtskommission: