3. Diese Praxis hat die Aufsichtskommission im Jahre 1997 teilweise geändert und entschieden, es liege kein Verstoss gegen § 14 AnwG vor, wenn der Rechtsanwalt bei Vorliegen höherer Interessen in einer Betreibung das Mandatsverhältnis offenbare, ohne dass ihm dies vorgängig von der Aufsichtskommission be- - 2 -