5.3.2.). In der Literatur findet sich bezüglich Mandatsverantwortung und Überwachungsaufgabe eine Stellungnahme: Jérôme Gurtner stellt in seiner vom Bundesgericht prominent zitierten Dissertation fest: "Les associés non inscrits feront dès lors l’object d’une surveillance par les associés inscrits." (Jérôme Gurtner, op. cit., S. 370). Die Dissertation hält diese Überwachung der Nicht-Anwälte durch registrierte Anwältinnen und Anwälte mit etwas überraschender Begründung für nicht befriedigend, namentlich, weil sie die Nicht-Anwälte zu Zweitklass-Gesellschaftern degradiere und diese damit kaum bereit seien, in interdisziplinären Anwaltskörperschaften mitzuwirken (Jérôme Gurtner, op.