Ohne auf die von der hiesigen Kommission vorgeschriebene Auflage der "Mandatsverantwortung bei einer registrierten Anwältin oder bei einem registrierten Anwalt" einzugehen, stösst sich das Bundesgericht in seinem neuen Entscheid zur interdisziplinären Anwaltskörperschaft daran, dass die Nicht-Anwälte den Regeln des BGFA nicht unterstehen und nicht diszipliniert werden können (BGer 2C_1054/2016, 2C_1059/2016, Erw. 5.3.2.).