4. Das Anwaltsgeheimnis 4.1 Vorbemerkung Im vorliegenden Fall geht es um die Registrierung von Anwältinnen und Anwälten, die bereits im Register eingetragen sind, die nun aber als Angestellte einer An- walts-AG registriert werden wollen. Bei solchen Gesuchen ist einzig zu prüfen, ob die Anwalts-AG richtig, d. h. gemäss den Auflagen der Aufsichtskommission organisiert ist. Dabei geht es hier einzig um das Erfordernis der richtigen Organisation der Anwaltskörperschaft zur Sicherung der unabhängigen Berufsausübung.