Die Aufsichtskommission soll also an Stelle der registrierten Anwältinnen und Anwälte besser feststellen können, ob ein von der Anwaltskörperschaft ausgewählter Fachmann die richtigen charakterlichen Eigenschaften hat? Kann die Aufsichtskommission in einem Interview oder mit einem Multiple-Choice-Fragekatalog Schwindler oder Ganoven aussieben? Dieser Vorschlag ist weder praktikabel noch ist er zielführend. Damit bleibt es bei der angemessenen mathematischen Formel der 25% Maximalbeteiligung von Nicht-Anwälten.