gegenüber den Grosskanzleien benachteiligt werden sollen. Einer Grosskanzlei wird es immer möglich sein, Limiten von 90% registrierten Anwältinnen und Anwälten oder mehr einzuhalten (vgl. den oben erwähnten Waadtländer Entscheid). Aber auch die kleine Kanzlei – insbesondere die "Boutique", die sich auf die Rechtsberatung in einem Spezialgebiet konzentriert und zur sorgfältigen Mandatsbearbeitung laufend eines nicht im Anwaltsregister eingetragenen Experten bedarf – soll sich entsprechend organisieren können. Demgemäss ist eine Balance zu finden, die die Unabhängigkeit nicht gefährdet und die gleichzeitig die kleinen Kanzleien nicht benachteiligt.