Die minimale Beteiligung der registrierten Personen muss also sicher deutlich über 51% liegen. Bei einem Verhältnis von drei registrierten Personen (75%) gegenüber einem Nicht-Anwalt (25%) erscheint der Charakter einer Anwaltskanzlei gewahrt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die kleinen Kanzleien nicht - 10 -