Ein Nicht-Anwalt wird also Kraft seiner Stellung als Mitglied des Verwaltungsrates die Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten nicht gefährden können. Es wird durchaus auch vorkommen, dass der Verwaltungsrat in einer Sitzung über einen ausserordentlichen Fall (in- oder ausserhalb des Monopolbereichs) diskutiert. Hier wird ein dem Verwaltungsrat angehörender Nicht-Anwalt allenfalls geschützte Geheimnisse erfahren. Darauf wird unten noch zurückzukommen sein (vgl. unten Ziff. 4.). Die institutionelle Unabhängigkeit ist dadurch aber nicht gefährdet. 3.2.4 Versammlung der Aktionäre als einfache Gesellschafter