716a OR). Dies bedeutet, dass in den VR- Sitzungen von Anwaltskörperschaften in der Regel eben gerade nicht Einzelfälle diskutiert werden, sondern es wird im Rahmen der Budgethoheit und des Geschäftsberichts entschieden bzw. rapportiert, ob ein neues IT-System angeschafft wird, ob Rechtsberatung in neuen Rechtsgebieten forciert werden soll, ob zusätzliche Anwältinnen und Anwälte angestellt bzw. ob Stellen abgebaut werden müssen, ob die Büroräumlichkeiten richtig bemessen sind, d. h. ob man Zusatzfläche -8-