D. h. die Anwälte müssen sich so organisieren, dass sie bei einem Unabhängigkeitsproblem, insbesondere bei einem drohenden Interessenkonflikt, sofort reagieren können. Bei der institutionellen Unabhängigkeit in einer interdisziplinären Anwaltskörperschaft geht es also um die Frage der Organisation und namentlich um die Möglichkeit der Kontroll- und Weisungsbefugnis der Anwältinnen und Anwälte gegenüber den Nicht-Anwälten. Die richtige Organisation muss also für den Registereintrag entscheidend sein. -7- 3.2 Organisation der institutionellen Unabhängigkeit im konkreten Fall 3.2.1 Einleitung