Die Wirtschaftsfreiheit erstreckt sich auch auf die Befugnis, darüber zu entscheiden, in welcher Rechtsform die Anwaltstätigkeit ausgeübt wird […]. [Es ist] nicht danach zu fragen, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, welche die Anwaltskörperschaft zulassen, sondern umgekehrt zu prüfen, ob Normen bestehen, die eine solche Rechtsform verbieten." Damit ist also gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu prüfen, welche Normen einer interdisziplinären Anwaltskörperschaft Schranken setzen. -6- 3. Die Unabhängigkeit 3.1 Die institutionelle Unabhängigkeit im Grundsatz