Die Klienten haben Anrecht auf und wünschen eine umfassende Mandatsbearbeitung. Der Beizug von Experten aus anderen Fachgebieten (Nicht-Anwälten) kann für die sorgfältige Berufsausübung sogar notwendig sein. Es geht also um das Klientenwohl und um den Schutz des rechtsuchenden Publikums. Zu denken ist beispielsweise an eine auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei, in der die Anwältinnen und Anwälte laufend und "in house" mit einem Steuerexperten zusammenarbeiten.