Die von den Gesuchstellern eingereichten Unterlagen der C._____ AG, namentlich die Statuten (Urk. 2/1), der Aktionärbindungsvertrag (Urk. 2/2), das Organisationsreglement (Urk. 2/3) und der Gesellschafter-Arbeitsvertrag (Urk. 2/4), lassen zu, dass auch Nicht-Anwälte als Aktionäre aufgenommen bzw. als Verwaltungsräte ernannt werden können. Diese Unterlagen enthalten die von der Aufsichtskommission mit Entscheid vom 5. Oktober 2006 (ZR 105 (2006) Nr. 71, S. 294 ff) vorgegebenen Auflagen: