{"Signatur": "ZH_OG_005", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2018-05-03", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_005_KF180048_2018-05-03.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/KF180048.pdf", "Checksum": "b634f60f3a48b9ab54d22db22096fe61"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["KF180048"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte 03.05.2018 KF180048"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft"}], "ScrapyJob": "446973/28/2290", "Zeit UTC": "05.07.2025 22:39:36", "Checksum": "8e93424b6f2cb824a1918a674a799e69", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte 03.05.2018 KF180048\nRegeste:\nÜberprüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft\n\nDemgemäss sind die Einträge der zwei Gesuchsteller sowie der weiteren zwei bei\nder C._____ AG angestellten Anwältinnen und Anwälte gemäss Liste der Gesuchsteller (Urk. 2/5) im Anwaltsregister des Kantons Zürich anzupassen.\n\nAnzufügen bleibt, dass die eingereichten Unterlagen im Hinblick auf allfällige weitere Eintragungen im Archiv der Aufsichtskommission verbleiben und Änderungen\ndieser Unterlagen – soweit diese für die Registrierung im kantonalen Anwaltsregister relevant sind – der Aufsichtskommission unverzüglich mitzuteilen sind\n(Art. 12 lit. j BGFA).\n\n7. Kostenfolgen\n\nDie Kosten werden in analoger Anwendung von § 8 Abs. 1 der Verordnung des\nObergerichts über Gebühren, Kosten und Entschädigungen gemäss Anwaltsgesetz vom 21. Juni 2006 auferlegt.\n- 18 -\n\nDie Aufsichtskommission beschliesst:\n\n1. Die Anwaltskörperschaft C._____ AG erfüllt die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.\n\n2. Die Einträge im Anwaltsregister des Kantons Zürich der Gesuchsteller sowie\nder übrigen für die C._____ AG tätigen Anwältinnen und Anwälte gemäss\nListe der Gesuchsteller (Urk. 2/5) werden im Hinblick auf die obgenannte\nAnwaltskörperschaft angepasst.\n\n3. Die Staatsgebühr von Fr. 1'000.– wird den Gesuchstellern auferlegt.\n\n4. Schriftliche Mitteilung an die Gesuchsteller, den Zürcher Anwaltsverband\nund die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich, je gegen Empfangsschein.\n\n5. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Mitteilung beim\nVerwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich im Doppel Beschwerde im\nSinne von § 41 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes eingereicht werden.\nDie Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.\nDie Beweismittel, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, sollen genau\nbezeichnet und soweit möglich beigelegt werden.\n\nObergericht des Kantons Zürich\nAufsichtskommission über die\nAnwältinnen und Anwälte\n\nDer Gerichtsschreiber:\n\nMLaw K. Thomann\n\nversandt am:\n"}