29. Die Gesuchstellerin möchte die zu gründende Anwalts-Kapitalgesellschaft in der Liste gemäss Art. 28 BGFA eingetragen sehen. Dazu ist festzuhalten, dass juristische Personen weder in die kantonalen Anwaltsregister nach Art. 6 BGFA noch in die öffentlichen Listen nach Art. 28 BGFA eingetragen werden können.