28. Die Gesuchstellerin beabsichtigt darüber hinaus, die schweizerische Rechtsanwalts GmbH als eine 100%ige Tochtergesellschaft der deutschen Rechtsanwalts GmbH einzurichten, soweit dies anwaltsrechtlich zulässig ist. - 3 - VI. Mangelnde Eintragungsfähigkeit juristischer Personen in die kantonalen Anwaltsregister nach Art. 6 BGFA und die öffentlichen Listen nach Art. 28 BGFA