[Es folgen Ausführungen zur Frage, ob die im Entwurf eingereichten Unterlagen zur Gründung der Aktiengesellschaft, nämlich die Statuten, das vom Verwaltungsrat zu erlassende Organisationsreglement und der Aktionärbindungsvertrag das Kriterium der institutionellen Unabhängigkeit erfüllen. Die Aufsichtskommission ist der Auffassung, dass Statuten und Organisationsreglement der X. AG so auszugestalten sind, dass a) allfällige Nebenzwecke dem Hauptzweck (Erbringen von Rechtsdienstleistungen) dienen, - 19 -