Der klare Wortlaut lasse eine weitergehende Auslegung nicht zu. Der Eintrag in einem kantonalen Anwaltsregister könne daher nur aufrecht erhalten bleiben, wenn - so bei einer AG - sowohl Aktionariat als auch Verwaltungsrat sich ausschliesslich aus Anwältinnen und Anwälten zusammensetzten, die ihrerseits in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind."