Durch die ihm zugewiesenen Aufgaben und seine faktische Stellung gewinnt der Präsident eine ganz besondere Machtstellung. In der Anwalts-Aktiengesellschaft ist daher das Präsidium mit einem im Anwaltsregister eingetragenen Mitglied des Verwaltungsrates zu besetzen. 3.7 Sicherzustellen ist auch, dass die beherrschende Stellung der im Anwaltsregister eingetragenen Aktionäre in der Generalversammlung der An- walts-Aktiengesellschaft auf Dauer erhalten bleibt. Das kann beispielsweise durch Vinkulierung von Namenaktien erreicht werden (Vonzun, ZSR NF120/2001, S. 464).