Personen zusammen mit einer Minderheit aller eingetragener Anwältinnen und Anwälte positive Beschlüsse zustande bringen. Je höher der Anteil nicht eingetragener Personen ansteigt, umso weniger Stimmen von eingetragenen Anwältinnen - 15 - und Anwälten genügen, um Mehrheiten zu bilden. Es gilt aber Beschlüsse zu verhindern, die überwiegend von nicht eingetragenen Personen unterstützt werden.