das Anwaltsregister gemäss BGFA gab es damals noch nicht). Heutzutage ist es aber bereits eine Tatsache, dass zahlreiche Anwaltsgemeinschaften im eigenen Betrieb Fachleute (Ökonomen, Treuhänder, Steuerexperten usw.) beschäftigen, um ihrer Klientschaft ganzheitliche Lösungen anbieten zu können. So hat denn auch das Bundesgericht in BGE 130 II 87/93 festgehalten, dass sich häufig mehrere Anwälte zu immer grösseren Anwaltskanzleien zusammenschlössen, sie organisierten sich auch mit Wirtschaftsfachleuten, Treu- - 14 -