2.1 Der Hauptzweck der Anwalts-Aktiengesellschaft, die der gemeinsamen Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten dient, liegt im Betreiben einer Anwaltskanzlei. Wie dieser Hauptzweck in den Statuten im Einzelnen umschrieben wird, (z.B. Betreiben eines Anwaltsbüros oder Erbringen von Rechtsdienstleistungen), ist belanglos, solange er auf Dienstleistungen abzielt, welche die angestellten Anwältinnen und Anwälte im Rahmen ihrer Berufstätigkeit erbringen.