6.2 Seit das BGFA in Kraft steht, hat das Bundesgericht bereits eine stattliche Anzahl von Verwaltungsgerichtsbeschwerden entschieden, die Eintragungen ins Anwaltsregister betrafen. Der veröffentlichte Entscheid vom 29. Januar 2004 (BGE 130 II 87) enthält alle wesentlichen Erwägungen, die in den übrigen, über Internet zugänglichen Entscheiden in gleicher oder ähnlicher Formulierung enthalten sind, ohne dass wesentlich neue Aspekte aufträten (Ausführliche Analyse der Gesuchstellerin; vgl. auch Nater, Anwaltsrubrik, SJZ 100/2004, S.139 ff.). Im genannten Entscheid erwägt das Bundesgericht unter anderem, was folgt: Der Gesetz gewordene Wortlaut von Art. 8 Abs. 1 lit.