6.1 Was die Rechtsprechung anbelangt, so hatte sich das Bundesgericht im Rahmen der Beurteilung von staatsrechtlichen Beschwerden bereits mit der anwaltlichen Unabhängigkeit zu befassen, bevor das BGFA am 1. Juni 2002 in Kraft trat. Dabei ging es um die Vertretung von Kunden des Arbeitgebers. Wenn der angestellte Anwalt ein Mandat eines Kunden seines Arbeitgebers übernehme, tue er dies - auch - im Interesse seines Arbeitgebers, der ihm gegenüber aus dem Arbeitsverhältnis weisungsbefugt sei. Die Ausübung eines Mandates unter dem Einfluss des Arbeitsgebers sei mit dem Erfordernis der anwaltlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.