- wie bereits in zahlreichen anderen Staaten - wahrscheinlich bald auch in der Schweiz stellen.'), in der Frage der angestellten Anwältinnen und Anwälte eurokompatibel zu bleiben und eine in der ganzen Schweiz gültige Umschreibung der Unabhängigkeit zu ermöglichen. Diese Lösung überlasse es den Aufsichtsbehörden und den Gerichten, die Konturen der Unabhängigkeit zu bestimmen und vor allem auch dem Problem der Interessenkollision Rechnung zu tragen.