Eine Übersicht, in: Professional Legal Services: Vom Monopol zum Wettbewerb, Zürich 2000, S. 12-17; gleichenorts auch Nobel, Organisationsfreiheit für Rechtsanwälte, S. 140-145). Bereits der Vernehmlassungsentwurf sah als Berufsregel (und nur als solche) für Anwältinnen und Anwälte vor (VE Art. 11 Bst. a): 'sie üben ihren Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus', wobei das Bundesamt für Justiz im Erläuternden Bericht darauf hingewiesen hatte, dass es den Kantonen überlassen bleibe, die Anforderungen an die Unabhängigkeit festzulegen.