Für derartige Unternehmen erscheint die Anwalts-Aktien- gesellschaft als gegebene gesellschaftliche Rechtsform. Damit verbunden wäre die Beschränkung der Haftung der Gesellschafter, die bei risikobehafteten Aufträgen mit grossem Schadenspotential als dringend erscheint. Das gilt vorab für die grossen im Wirtschaftsbereich international tätigen Anwaltskanzleien, aber auch kleinere und mittlere Anwaltskanzleien, die zahlenmässig noch deutlich überwie- - 4 -