3. Die Beschwerdeführer 1 und 2 beantragen die Vereinigung des vorliegenden Verfahrens mit dem ehemals unter der Prozessnummer VB090065 eröffneten Parallelverfahren, welches heute als VB110004 weitergeführt wird (act. 3/9 S. 2). Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom -5-