"Richtig ist vielmehr, dass die Parteivertreter einfache Verhältnisse und geringfügige bis nicht vorhandene Streitobjekte zum Gegenstand einer beispiellosen Schaumschlägerei machten." "Vier Briefe an den Gegenanwalt wegen in der ehelichen Wohnung befindlicher persönlicher Utensilien der bedürftigen Klientin? Man staune!" "[…] wird aus allen Rohren geschossen, […]" "Eine Einigung […] wäre durchaus möglich gewesen, wenn die Anwälte, statt den Prozess aufzublasen, gemeinsam an die Vernunft der […] Parteien appelliert hätten." "Auch im Rekursverfahren Schaumschlägerei.