des Entscheids in Kraft ist (Art. 405 Abs. 1 ZPO), vorliegend also das bisherige Verfahrensrecht (ZPO/ZH und GVG). 3. Die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin als Ablehnungsgrund 3.1. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrer Stellungnahme das Verhalten des Beschwerdeführers und seines Gegenanwalts im Scheidungsverfahren FE080062 vor Bezirksgericht X.______ mit einer ungewohnt deutlichen und bildhaften Sprache, unter anderem mit folgenden Aussagen beschrieben: