Zudem enthält die Vernehmlassung eine Vielzahl von Werturteilen, die man in einer Stellungnahme eines Gerichts nicht erwarten würde, so z.B.: "Die zugesprochene Entschädigung war nicht nur angemessen, sondern grosszügig." "Wozu braucht es Anwälte, um über ein Besuchsrecht zu streiten? Dass hierin eine Einigung zustande kam, ist wohl das Wenigste, was man erwarten durfte." "Das uneinsichtige Verhalten der Parteien, angeheizt durch ihre Vertreter, hat den Prozess zur Schwarte gemacht." -4-