8.2. Es liegt auf der Hand, dass es für eine effiziente Mandatsführung in hohem Masse auf die Persönlichkeit des Mandanten ankommt. Dessen intellektuelle Fähigkeiten sind naturgemäss von erheblicher Bedeutung, und es hängt viel davon ab, ob der Mandant vernünftige, erreichbare Ziele verfolgt. Wichtig ist auch, dass der Mandant Termine einhält und dass er die Zeit des Anwaltes nicht mit unnötigen Arbeiten und Besprechungen in Anspruch nimmt. Es bestehen vorliegend keine Zweifel daran, dass die Person von B._____ besondere Anforderungen an die Mandatsbetreuung stellte (so auch die Vorinstanz in Urk.