Auf den 1. Januar 2011 ist die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) in Kraft getreten. Gemäss Art. 404 Abs. 1 ZPO gilt indes für Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits rechtshängig waren, das bisherige Verfahrensrecht bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz. Damit sind für das Verfahren vor der Verwaltungskommission weiterhin die bisherigen Verfahrensbestimmungen anzuwenden.