Nachdem für B._____ am 3. Juni 2009 bereits eine Altersbeistandschaft im Sinne von Art. 392 Ziff. 1 / Art. 393 Ziff. 2 ZGB errichtet worden war (Urk. 7/114), wurde er für die güterrechtliche Auseinandersetzung am 12. Januar 2010 zusätzlich unter Prozessbeistandschaft im Sinne von Art. 392 Ziff. 1 ZGB gestellt (Urk. 6/29/8). Als Prozessbeistand wurde Rechtsanwalt lic. iur. E._____ ernannt – mit nachstehendem Auftrag (Urk. 6/7): "Die Interessen von Herrn B._____ in der angestrebten güterrechtlichen Auseinandersetzung zu wahren, die notwendigen Schritte einzuleiten, nötigenfalls Klage zu erheben, unserer Behörde [Vormundschaftsbehörde F.__