Der Honorarnote vom 26. Juli 2010 kann entnommen werden, dass die Beschwerdeführerin für die erste Eingabe an die Einzelrichterin vom 18. Mai 2010 (act. 1/3 = act. 6/5) und die Vorbereitung der Eheschutzverhandlung 23.5 Stunden aufwendete, davon 18 Stunden für das Ausarbeiten der Plädoyernotizen. Ausdrücklich wird dabei auf die Berechnung der Unterhaltsbeitrage hingewiesen, obwohl die Beschwerdeführerin beantragte, mangels offensichtlicher Leistungsfähigkeit des Beklagten sei auf die Zusprechung von Unterhaltsbeiträgen zu verzichten (act. 17 Anträge Ziffer 7 und 9).