gen Zeitaufwand festzusetzen sei und in der Regel Fr. 1'400.-- bis Fr. 16'000.-- betrage, dass der Fall nicht überdurchschnittlich kompliziert gewesen sei und anlässlich einer Hauptverhandlung eine Vereinbarung habe geschlossen werden können, dass die Beschwerdeführerin für eine erste Eingabe ans Gericht sowie die Ausarbeitung der Plädoyernotizen insgesamt 23.5 Stunden verrechne, der Gegenanwalt lic.iur. et lic.oec. D._____ dem Gericht für die gesamte Mandatsführung hingegen 13 Stunden in Rechnung gestellt habe und schliesslich, dass sich für die fremdsprachige Vertretung des Mandanten ein Zuschlag rechtfertige.