1. Rechtsanwältin lic. iur. A._____ (Beschwerdeführerin) war unentgeltliche Rechtsvertreterin des Beklagten B._____ im Eheschutzverfahren (Geschäfts-Nr. EE100043) vor dem Bezirksgericht Dielsdorf, Einzelrichterin im summarischen Verfahren (Beschwerdegegner). Am 26. Juli 2010 stellte die Beschwerdeführerin für ihre Bemühungen Rechnung (act. 6/22-23). Der beantragte Gesamtbetrag von Fr. 7'958.55 setzte sich zusammen aus einer Honorarforderung von Fr. 7'241.60 (35.63 h) und Barauslagen von Fr. 154.30 zuzüglich Mehrwertsteuer (7.6%) von Fr. 562.10 (act. 6/23).