1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird dem Beschwerdeführer für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger von B._____ im Verfahren DG100047 aus der Gerichtskasse eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 860.80 (inkl. 7.6 % MwSt.) zugesprochen. 2. Die Staatsgebühr wird festgesetzt auf Fr. 900.-. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu ⅔ dem Beschwerdeführer auferlegt und zu ⅓ auf die Gerichtskasse genommen. 4. Dem Beschwerdeführer wird zulasten des Bezirksgerichts Bülach eine reduzierte Prozessentschädigung von Fr. 700.- zugesprochen.