3.5. Gefängnisbesuch vom 07.10.2009: Netto dauerte der fünfte Gefängnisbesuch des Beschwerdeführers 2 Stunden und 15 Minuten. Geboten sei dieser Besuch gewesen, da der Beschwerdeführer kurz zuvor vom Staatsanwalt einen umfangreichen polizeilichen Nachtrag / Schlussbericht, datiert 6. August 2009, erhalten habe, welcher 62 Seiten umfasste und minutiös die zahlreichen, die den Angeklagten und seinen Mitangeklagten belastenden Indizien aufführte und interpre- - 12 -