Mandaten vor der Einvernahme nicht ermöglichte. Der Umfang der Einvernahme widerspiegelt sich denn auch im Protokoll, welches 44 Seiten umfasst (act. 2/3). Folglich hat hier keine Kürzung des Gefängnisbesuches zu erfolgen. Zu entschädigen ist die volle Besuchszeit inklusive Wegzeit von 90 Minuten.