Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der amtliche Verteidiger und der Angeschuldigte dieselbe Sprache sprechen, was vorliegend beim … [Sprache des Landes D._____] sprechenden Angeschuldigten nicht der Fall ist. In den übrigen Fällen erscheinen periodische kurze Besuche geboten und sind zu entschädigen. Die III. Strafkammer des Obergerichts entschied im Beschluss vom 17. Oktober 2001 (UK010118), dass periodische kurze Gefängnisbesuche alle 1 ½ Monate zu entschädigen seien, in Phasen, in welcher keine wichtige Untersuchungshandlung bevorstehen, im Übrigen aber nur vor jeder wichtigen Untersuchungshandlung.