Der amtliche Verteidiger bestimmt Anzahl und Dauer der Gefängnisbesuche selbst. Kontakte zwischen dem amtlichen Verteidiger und dem inhaftierten Angeschuldigten sind nicht nur im Gefängnis möglich, sondern oft auch vor oder nach Einvernahmen beim Staatsanwalt. Sozialbetreuung, medizinische Beratung etc. gehören nur in einem sehr beschränkten Masse zu den Aufgaben des amtlichen Verteidigers. Fraglich ist, ob der Verteidiger in Untersuchungsphasen, während -9-