Im Weiteren erläutert der Beschwerdeführer Anlass und Dauer der einzelnen Gespräche. Der Beschwerdeführer schliesst mit der Feststellung, dass die Kürzung seines Honorars willkürlich sei und in krassem Widerspruch zum Anspruch des Angeklagten auf eine effektive und wirksame Verteidigung stehe.