3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung erfolgt nach den Bestimmungen der Anwaltsgebühren-Verordnung (§ 12 Abs. 2 StPO/ZH). Am 1. Januar 2011 ist die revidierten Verordnung des Obergerichts über die Anwaltsgebühren (Anw- GebV) vom 8. September 2010 in Kraft getreten (LS 215.3). Vorliegend wurde das Strafurteil am 13. Juli 2010 erlassen, womit die hier streitige Entschädigung nach den Regeln der im damaligen Zeitpunkt geltenden Anwaltsgebühren- Verordnung (Verordnung des Obergerichts über die Anwaltsgebühren vom 21. Juni 2006, aAnwGebV) festzusetzen ist.