"Dem Beschwerdeführer sei als amtlicher Verteidiger von B._____ im Prozess DG100047 hinzukommend zur im Beschluss vom 25. August 2010 zugesprochenen Entschädigung von Fr. 20'259.70 eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 2'546.50 inkl. 7,6 % MWST (insgesamt damit Fr. 22'806.20 inkl. Barauslagen und MWST) zuzusprechen, unter Kostenfolgen zulasten der Staatskasse und unter Entschädigungsfolgen zulasten der Gerichtskasse Bülach." 5. Der Beschwerdegegner schloss in seiner Beschwerdeantwort vom 27. September 2010 auf Abweisung (act. 6). II.