Erwägungen: I. 1. Im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland gegen B._____ betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. sprach die I. Abteilung des Bezirksgerichts Bülach den Angeklagten mit Urteil vom 13. Juli 2010 des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Ziff. 1 Abs. 3, 4, 5 BetmG in Verbindung mit Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG, der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthaltes im Sinne von Art. 115 Abs. 1 lit. a und b AuG sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes im Sinne von Art.