3.1. Aufgrund des Prozessausganges des kassationsgerichtlichen Verfahrens ist grundsätzlich ein Anspruch auf (teilweise) Freigabe der Kaution im Verfahren AA080120 entstanden (Frank/Sträuli/ Messmer, Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, 3. A. 1997, N 5 zu § 73). Indes stand einer Verrechnung mit offenen Forderungen aus anderen Gerichtsverfahren nach Art. 120 OR nichts entgegen, namentlich auch nicht Art.