2.3. Nachdem das Zentrale Inkasso seine Verrechnungsanzeige an die B._____ AG, vertreten durch A._____, gerichtet hatte (act. 6/16 und 6/14), stellt sich die Frage, ob die von A._____ in eigenem Namen erhobene Beschwerde als solche der B._____ AG (bei welcher Firma A._____ als einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates fungiert; act. 6/1 Anhang) entgegenzunehmen ist: